Titelschutz

Mit dem Titelschutz ist vorübergehend der Schutz von zur Veröffentlichung vorgesehenen Werken (Bücher, Software, Radio- und Fernsehsendungen) möglich, wo der Schutz nach dem Markenrecht nicht greifen würde; beispielsweise bei den Inhalt beschreibenden, und damit schutzunfähigen Titeln.

Mit der Veröffentlichung im „Titelschutzanzeiger“ wird dann der Titel bis zur Veröffentlichung des den Titel tragenden Werkes für einen gewissen Zeitraum geschützt.