(Weiterhin) Kein Patent auf Leben

Mit der emotionalen und oft von (gezielter?) Fehlinformation geprägten Debatte ist nun in absehbarer Zeit endlich Schluss. Es liegt ein Gesetzentwurf der Rot-Grünen Regierung vor, der klarstellt, dass auf Leben an sich – wie bisher auch – keine Patente erteilt werden.

Falls es zur Verabschiedung des Gesetzentwurfes kommt, wird damit hoffentlich eine in weiten Zügen unsachliche und theoretische Debatte beendet.

Den Wortlaut des Gesetzentwurfs finden Sie hier: 

 (GESETZENTWURF 11618.PDF)

Offizielle Pressemitteilung des BMJ vom 25. Juni 2003:

Nr. 53 / 03

Berlin, 25. Juni 2003

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Biopatentrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 beschlossen.

„Mit der Umsetzung der Biopatentrichtlinie wird kein neues Patentrecht für biotechnologische Erfindungen geschaffen" sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Die Patentierung biotechnologischer Erfindungen erfolgt in Deutschland und Europa bereits seit über 30 Jahren – und ist durch die Rechtsprechung anerkannt. Das Gesetz soll vor allem Patentrecht und Patentrechtspraxis in Europa harmonisieren. In Deutschland tritt eine Verbesserung der rechtlichen Situation ein, weil die ethischen Grenzen der Patentierbarkeit konkreter gefasst werden."

Das Gesetz klärt, welche biotechnologischen Erfindungen patentiert werden können und welche nicht. Die gesetzliche Regelung bringt EU-weite Rechtssicherheit und fördert Investitionen und Innovationen in diese Zukunftstechnologie. Dies dient der Forschung und z. B. der Entwicklung neuer Medikamente und stärkt den Wissenschafts- und Industriestandort Deutschland.

Das neue Recht verdeutlicht die ethischen Grenzen der Patentierbarkeit. Bisher werden diese allein durch die Generalklauseln „Öffentliche Ordnung" und „Gute Sitten" bestimmt. Das neue Patentrecht regelt dies zukünftig konkreter: So sind z. B. Patente auf menschliche Embryonen, auf Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen oder zur Veränderung der menschlichen Keimbahn sowie die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken verboten. Dies schützt vor Missbräuchen der Gentechnologie.

Die Erteilung von Zwangslizenzen für Erfinder, die auf patentgeschützten Erfindungen aufbauen, wird erleichtert. Das verhindert eine unangemessene Monopolisierung von Patenten und regt die weitere Forschung – etwa an noch patentgeschützten Stoffen – an, da eine spätere gewerbliche Nutzung dann nicht mehr vom Einverständnis des ursprünglichen Patentinhabers abhängig ist.

Das so genannte Landwirteprivileg schränkt den Patentschutz zu Gunsten der Landwirte ein. Sie erhalten das Recht, Erntegut mit patentgeschützten Eigenschaften zurückzubehalten und für den Wiederanbau im eigenen Betrieb zu verwenden (Wiederaussaat). Sinngemäß dasselbe gilt für landwirtschaftliche Nutztiere.

 

Falls Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an kontakt @ patent - meyer .de