
Europäische Patente
Wird ein Patentschutz
in mehreren europäischen Ländern angestrebt, so besteht in Europa – nicht
gleichbedeutend mit der EU – die Möglichkeit der zentralen Anmeldung und
Erteilung eines Europäischen
Patents nach dem Vertragswerk des Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), dem
a.A. alle Staaten der EU angehören.
Das zentral vom Europäischen Patentamt erteilte Europa-Patent ist ein Bündel europäischer Einzelpatente mit jeweils nationaler Wirkung. Der große Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass nicht mit fünf, sieben oder gar dreizehn Patentämtern verhandelt werden muss, sondern nur mit einem, eben dem Europäischen Patentamt.
Der Wirkungsbereich des Patents ist dabei wählbar,
entsprechend den möglichen Vertragsstaaten:
AT
Österreich,
BE Belgien,
BG Republik Bulgarien,
CH Schweiz,
CY Zypern,
CZ Tschechische Republik,
DE Deutschland,
DK Dänemark,
EE Republik Estland,
ES Spanien,
FI Finnland,
FR Frankreich,
GB Vereinigtes Königreich,
GR Griechenland,
HU Ungarn,
IE Irland,
IS Island,
IT Italien,
LI Liechtenstein,
LT Litauen,
LU Luxemburg,
MC Monaco,
NL Niederlande,
PL Polen,
PT Portugal,
RO Rumänien,
SE Schweden,
SI Slowenien,
SK Slowakische Republik,
TR Türkei
und
den Erstreckungsstaaten:
AL Albanien,
BA Bosnien und Herzegowina
KR Kroatien,
LV Lettland,
MK ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
YO Serbien und Montenegro
Weiterer Vorteil:
Wird die EU weiterhin erweitert, gilt das schon
begonnene EP-Patentverfahren auch in den beitretenden Staaten.
Vor dem Europäischen
Patentamt (EPA) wird ein vollkommen eigenständiges
Patenterteilungsverfahren durchgeführt. Der Vorteil liegt darin, dass ein
einheitliches Anmelde- und Erteilungsverfahren für alle gewünschten Länder
erfolgt - in einer Sprache, vor einer Behörde, unter Beachtung einheitlicher
formeller und materieller Voraussetzungen. Das Europäische Patent hat die
Wirkung, dass der Patentschutz in den benannten Vertragsstaaten nach dem jeweiligen nationalen
Patentschutz entsteht.
Nähere Informationen zu den Vertragsstaaten, den amtlichen Gebühren und den notwendigen Formularen sind durch Anklicken der Links erhältlich.