Internationale Marke (IR-Marke)

Die internationale Registrierung einer Marke (IR-Marke) wurde durch das durch die einzelnen Länder ratifizierte Madrider Markenabkommen (MMA) und das daneben etablierte Protokoll (PMMA) wesentlich erleichtert.

Demnach können sich Angehörige der MMA-Unterzeichnerstaaten in allen anderen Vertragsstaaten den Schutz ihrer im Ursprungsland („Heimatmarke“) angemeldeten oder auch eingetragenen Marke sichern. Dies geschieht durch Vermittlung der Behörde des Heimatlandes (für Deutschland: Deutsches Patent- und Markenamt).

Sobald das Internationale Büro, WIPO/OMPI, im Besitz eines internationalen Registrierungsgesuches ist, trägt es die Marke mit den aufgeführten Angaben in das internationale Register ein und zeigt die Registrierung den nationalen Behörden an.

Vom Zeitpunkt der internationalen Registrierung an ist die Marke in jedem der beteiligten Vertragsländer ebenso geschützt, als wäre sie dort unmittelbar hinterlegt worden.

Die IR-Marke weist eine Schutzdauer von 10 Jahren auf, die beliebig oft um weitere 10 Jahre gegen Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren erneuert werden kann.

Den erforderlichen Antrag für eine internationale Eintragung einer Marke finden Sie hier.

Weitere Einzelheiten und Informationen finden Sie in dem vom DPMA herausgegebenen MerkblattDie internationale Registrierung deutscher Marken sowie Schutzbewilligungsverfahren für international registrierte ausländische Marken nach dem Madrider Markenabkommen (MMA) und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA)".