
Internationale Marke (IR-Marke)
Die internationale Registrierung
einer Marke (IR-Marke) wurde durch das durch die einzelnen Länder ratifizierte
Madrider Markenabkommen (MMA) und das daneben etablierte Protokoll (PMMA)
wesentlich erleichtert.
Demnach können sich Angehörige der MMA-Unterzeichnerstaaten in allen anderen
Vertragsstaaten den Schutz ihrer im Ursprungsland („Heimatmarke“) angemeldeten
oder auch eingetragenen Marke sichern. Dies geschieht durch Vermittlung der
Behörde des Heimatlandes (für Deutschland: Deutsches Patent- und Markenamt).
Sobald das Internationale Büro, WIPO/OMPI, im Besitz eines internationalen
Registrierungsgesuches ist, trägt es die Marke mit den aufgeführten Angaben in
das internationale Register ein und zeigt die Registrierung den nationalen
Behörden an.
Vom Zeitpunkt der internationalen Registrierung an
ist die Marke in jedem der beteiligten Vertragsländer ebenso geschützt, als
wäre sie dort unmittelbar hinterlegt worden.
Die IR-Marke weist eine Schutzdauer von 10 Jahren
auf, die beliebig oft um weitere 10 Jahre gegen Zahlung der vorgeschriebenen
Gebühren erneuert werden kann.
Den erforderlichen Antrag für eine internationale
Eintragung einer Marke finden Sie hier.
Weitere Einzelheiten und Informationen finden Sie in
dem vom DPMA herausgegebenen Merkblatt
„Die internationale
Registrierung deutscher Marken sowie Schutzbewilligungsverfahren für
international registrierte ausländische Marken nach dem Madrider Markenabkommen
(MMA) und nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA)".