Gemeinschaftsmarke

Die Gemeinschaftsmarke hat Wirkung in der gesamten EU (und auch in später beitretenden Ländern) und ist zentral beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante, Spanien (HABM) einzureichen.

Gemeinschaftsmarken koexistieren mit nationalen Marken, können also parallel zu diesen angewandt werden.

Der Vorteil einer Gemeinschaftsmarke u.a. liegt darin, dass zentral bei einer einzigen Behörde eine Marke für das gesamte Gebiet der Europäischen Union erlangt werden kann, was gegenüber einzelnen nationalen Marken-Anmeldungen oder einer internationalen Marke mit Wirkung für alle Länder der Europäischen Union einen Kostenvorteil darstellt. Werden jedoch nicht alle Länder benötigt, oder stehen in einem Land sog. ältere Rechte entgegen, so kann es jedoch wirtschaftlicher sein, eine nationale oder auch eine internationale Marke anzumelden. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden.

Die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke muss einen Antrag auf Eintragung, Angaben zur Feststellung der Identität des Anmelders, ein Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, sowie die Wiedergabe der Marke enthalten.

Für die Anmeldung ist das Formular Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke vorgesehen. Weitere Einzelheiten können den Hinweisen zum Anmeldeformular entnommen werden.