
Gemeinschaftsmarke
Die Gemeinschaftsmarke
hat Wirkung in der gesamten EU (und auch in später beitretenden Ländern) und
ist zentral beim Harmonisierungsamt
für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in Alicante, Spanien (HABM)
einzureichen.
Gemeinschaftsmarken koexistieren mit nationalen
Marken, können also parallel zu diesen angewandt werden.
Der Vorteil einer Gemeinschaftsmarke u.a. liegt
darin, dass zentral bei einer einzigen Behörde eine Marke für das gesamte
Gebiet der Europäischen Union erlangt werden kann, was gegenüber einzelnen
nationalen Marken-Anmeldungen oder einer internationalen Marke mit Wirkung für alle Länder
der Europäischen Union einen Kostenvorteil darstellt. Werden jedoch nicht alle
Länder benötigt, oder stehen in einem Land sog. ältere Rechte entgegen, so kann
es jedoch wirtschaftlicher sein, eine nationale oder auch eine internationale
Marke anzumelden. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden.
Die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke muss einen
Antrag
auf Eintragung, Angaben zur Feststellung der Identität des Anmelders, ein Verzeichnis
der Waren- und Dienstleistungen, für die die Eintragung begehrt wird, sowie die
Wiedergabe der Marke enthalten.
Für die Anmeldung ist das Formular Anmeldung
einer Gemeinschaftsmarke vorgesehen. Weitere Einzelheiten können den Hinweisen zum
Anmeldeformular entnommen werden.